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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Referenten

Inhalt

  1. Gegenstand und Anwendungsbereich
  2. Verantwortlichkeiten des Referenten für erstellte Inhalte
  3. Anfertigung der Foliensätze und Videoaufnahmen
  4. Rechteübertragung und Nutzung der erstellten Inhalte
  5. Entfernung von Inhalten
  6. Datenschutz
  7. Haftung von Doctorflix
  8. Schlussbestimmungen
  9. Änderungsvorbehalt

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1. Gegenstand und Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Referenten (nachfolgend gemeinsam „Bestimmungen“ genannt) beziehen sich auf Verträge zwischen der Docflix GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam (nachfolgend „Doctorflix“), und dem Referenten (nachfolgend gemeinsam „Parteien“) über die Erstellung von Video-Präsentationen (nachfolgend „Referentenvertrag“).

(2) Im Rahmen des Abschlusses eines Referentenvertrages wird der Referent aufgefordert, die vorliegenden Bestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren.

(3) Die jeweils aktuelle Fassung der derzeit gültigen Bestimmungen kann jederzeit unter www.doctorflix.de/terms abgerufen und heruntergeladen werden.

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2. Verantwortlichkeiten des Referenten für erstellte Inhalte

(1) Der Referent garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte und Lizenzen verfügt, um die von ihm bereitgestellten Inhalte für die Fachvorträge zu verwenden, einschließlich der Inhalte und Darstellungen in den Foliensätzen. Er versichert, dass er der geistige Eigentümer ist oder über alle notwendigen Genehmigungen und Vollmachten verfügt, um Doctorflix zur uneingeschränkten wiederholten Nutzung und Vervielfältigung der von ihm angefertigten und übermittelten Inhalte zu berechtigen. Darüber hinaus sichert der Referent zu, dass die Verwendung der Inhalte keine Persönlichkeitsrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt.

(2) Der Referent gewährleistet, dass die von ihm erstellten Inhalte und Darstellungen den branchenüblichen Qualitätsstandards entsprechen.

(3) Im Falle von Mängeln oder anderen Pflichtverletzungen des Referenten finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung, sofern in dem Vertrag nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.

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3. Anfertigung der Foliensätze und Videoaufnahmen

(1) Der Referent darf keine Logos oder bildliche Bezüge seines Arbeitgebers in den Folien aufnehmen. Doctorflix behält sich das Recht vor, diese gegebenenfalls zu entfernen.

(2) Doctorflix kann den Foliensatz anpassen und ins eigene Corporate Design überführen, ohne die Freigabe des Referenten einzuholen.

(3) Der Referent darf die Folien für eigene Zwecke wiederverwenden, jedoch nicht veröffentlichen oder Dritten zugänglich machen und insbesondere nicht im Rahmen von Veranstaltungen, Veröffentlichungen oder sonstigen Formaten direkter Wettbewerber von Doctorflix verwenden, es sei denn, Doctorflix hat zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Die Videoaufnahmen finden, falls zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, in den Geschäftsräumen von Doctorflix statt. Die Drehorte und -termine werden gemeinsam vereinbart.

(5) Alle Rechte an den Videoaufnahmen verbleiben bei Doctorflix, einschließlich des Rohmaterials.

(6) Der Referent ist eigenverantwortlich für An- und Abreise zuständig und trägt sämtliche Kosten und Versicherungspflichten.

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4. Rechteübertragung und Nutzung der erstellten Inhalte

(1) Der Referent überträgt Doctorflix das Recht, das vertragsgegenständliche Material für Zwecke der ärztlichen Fortbildung mehrmals ganz oder teilweise und unabhängig von der technischen Verbreitungsart zu nutzen.

(2) Die Rechteübertragung umfasst zeitlich und örtlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrechte, insbesondere das Recht, das Material im Rahmen der in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte beliebig häufig – auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Bild- und Tonträgern – zu vervielfältigen und zu verbreiten. Dies schließt insbesondere das Recht zur Verbreitung der Materialien auf Dritten, einschließlich Social-Media-Plattformen sowie Plattformen und Kanälen von Sponsoren, ein.

(3) Doctorflix ist berechtigt, auf Grundlage der vom Referenten bereitgestellten Inhalte eigene, neue oder weiterentwickelte Inhalte zu erstellen, zu bearbeiten, zu kombinieren und eigenständig zu verwerten.

(4) Weiterhin stimmt der Referent zu, dass im Falle eines Verkaufs der Firma Doctorflix die Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten auf den Erwerber übertragen werden können, sofern dieser die Geschäftstätigkeit fortsetzt.

(5) Der Referent erklärt sich damit einverstanden, mit seinem Namen, akademischen Grad, Fachgebiet und einer Kurzbeschreibung im Referentenverzeichnis von Doctorflix geführt zu werden.

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5. Entfernung von Inhalten

(1) Doctorflix behält es sich vor, insbesondere in den folgenden Fällen die vom Referenten bereitgestellten Inhalte von der Plattform vorübergehend oder dauerhaft ganz oder teilweise zu entfernen:

a) Die von dem Referenten gelieferten Kursinhalte entsprechen nicht den Qualitätsstandards der Doctorflix oder haben negative Auswirkungen auf die Teilnahmeerfahrung der Rezipienten.
b) Doctorflix wird aufgrund eines Fehlverhaltens des Referenten in ein negatives Licht gerückt oder gerät dadurch öffentlich in Verruf.
c) Infolge der Inanspruchnahme von Diensten eines externen Vermarkters oder sonstigen Geschäftspartnern durch den Referenten kommt es zur Verletzung der Richtlinien der Doctorflix GmbH.

(2) Für alle Fälle, in denen der Referent mit den erstellten und veröffentlichten Inhalten nicht einverstanden sein sollte, vereinbaren die Parteien zunächst die Anberaumung eines gemeinsamen Austausches zur Feststellung von etwaigen Mängeln sowie gegebenenfalls zur Vereinbarung einer etwaigen Anpassung und/oder der Beseitigung von Inhalten.

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6. Datenschutz

(1) Die Doctorflix GmbH erhebt und nutzt personenbezogene Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO zur Anbahnung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Referenten.

(2) Einzelheiten zum Umfang und zur Verwendung der erhobenen personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzerklärung der Doctorflix GmbH festgelegt. Diese kann jederzeit unter www.doctorflix.de/datenschutz abgerufen und heruntergeladen werden.

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7. Haftung von Doctorflix

(1) Die Haftung von Doctorflix für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Doctorflix, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, ist unbeschränkt.

(2) Im Übrigen haftet Doctorflix vollumfänglich für sonstige Schäden, sofern und soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Doctorflix, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften Doctorflix, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalspflichten), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

(4) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Vertragspartner vertrauen darf.

(5) Im Übrigen ist die Haftung von Doctorflix ausgeschlossen.

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8. Schlussbestimmungen

(1) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

(2) Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem auf Grundlage der vorliegenden Bestimmungen geschlossenen Referentenvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.

(3) Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem auf Grundlage der vorliegenden Bestimmungen geschlossenen Referentenvertrag vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz von Doctorflix.

(4) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Pflichten aus oder im Zusammenhang mit einem auf Grundlage der vorliegenden Bestimmungen geschlossenen Referentenvertrag ist der Geschäftssitz von Doctorflix.

(5) Sollten einzelne Regelungen dieser Bestimmungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Regelung eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Regelung am nächsten kommt beziehungsweise die Regelungslücke schließt.

(6) Änderungen der vorliegenden Bestimmungen bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail). Dies gilt auch für die Änderung dieser Ziffer.

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9. Änderungsvorbehalt

(1) Doctorflix behält sich das Recht vor, die vorliegenden Bestimmungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, um auf Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen reagieren zu können.

(2) Eine beabsichtigte Änderung der vorliegenden Bestimmungen wird dem Referenten rechtzeitig mitgeteilt und in Textform (z. B. per E-Mail) als Volltext zur Verfügung gestellt.

(3) Eine Änderung der vorliegenden Bestimmungen wird erst wirksam, wenn der Referent dieser nicht ausdrücklich, d. h. schriftlich, innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die beabsichtigte Änderung widerspricht. Hierauf wird der Referent im Rahmen der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

(4) Widerspricht der Referent einer beabsichtigten Änderung der vorliegenden Bestimmungen, berechtigt dies Doctorflix zur Kündigung des Referentenvertrages unter Einhaltung einer angemessenen Frist.

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