Journal
Wissen

Pflichtfortbildung für Ärzte: CME-Punkte, Fristen & gesetzliche Vorgaben

Bild vom Verfasser
Doctorflix Team
20.10.2026
•
5 min lesen

Als Vertragsarzt musst du innerhalb von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte (CME-Punkte) nachweisen.¹ Fehlt der Nachweis, kürzt die Kassenärztliche Vereinigung dein Honorar und kann im Extremfall deine Zulassung entziehen. Die Punkte sammelst du mit Fortbildungen, die deine Landesärztekammer anerkannt hat.2

‍

In diesem Artikel erfährst du, wer nachweisen muss, was bei fehlenden Punkten passiert und wie du die Pflicht ohne viel Aufwand erfüllst.

‍

‍

‍

Wer muss Punkte nachweisen?

Die sozialrechtliche Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V gilt für Vertragsärzte, ermächtigte Ärzte sowie für in Praxen und medizinischen Versorgungszentren angestellte Ärzte. Auch Fachärzte im Krankenhaus müssen Punkte nachweisen. Die Regeln legt hier der Gemeinsame Bundesausschuss fest, und dein Fortbildungszertifikat legst du der ärztlichen Leitung deines Krankenhauses vor.3

‍

Dazu kommt die Berufsordnung: Sie verpflichtet jeden Arzt, sich in dem Umfang fortzubilden, der für seine Berufsausübung nötig ist. Ein Fortbildungszertifikat musst du nur auf Verlangen der Kammer vorlegen.¹

‍

‍

‍

Wie viele Punkte brauchst du und in welcher Frist?

Insgesamt brauchst du 250 Punkte innerhalb von fünf Jahren, im Schnitt also 50 Punkte pro Jahr.2 Anrechnen kannst du nur Fortbildungen, die deine Landesärztekammer anerkannt hat. Wie viele Punkte eine Fortbildung bringt, richtet sich nach der jeweiligen Kategorie. Laut Musterordnung der Bundesärztekammer gibt es für einen Vortrag bespielsweise einen Punkt pro 45 Minuten und einen Zusatzpunkt, wenn du am Ende eine Lernerfolgskontrolle absolvierst. 

‍

Bei Doctorflix bekommst du zum Beispiel für eine 45-minütige Einheit 2 CME-Punkte, wenn du mindestens 7 von 10 Fragen der Lernerfolgskontrolle richtig beantwortest. Beim Selbststudium mit Fachliteratur werden dir ohne Einzelnachweis 50 Punkte für fünf Jahre anerkannt.2 Verbindlich ist allerdings die Fortbildungsordnung deiner Landesärztekammer.

‍

‍

‍

Welche Formate zählen?

Anerkannt werden unter anderem Vorträge und Seminare, Kongresse, Kleingruppenformate wie Workshops und Qualitätszirkel, Fachartikel mit Lernerfolgskontrolle und E-Learning. Bei Online-Kursen bekommst du die Punkte in der Regel nach dem Bestehen der Lernerfolgskontrolle.2

‍

Entscheidend ist, dass die Veranstaltung von deiner Ärztekammer anerkannt und mit Punkten bewertet ist.

‍

‍

‍

Was passiert, wenn Punkte fehlen?

Für Vertragsärzte gilt: Fehlt der Nachweis, kürzt die KV das Honorar für die ersten vier Quartale nach Ablauf der fünf Jahre um 10 %, danach um 25 %. Du hast allerdings die Möglichkeit, die fehlenden Punkte innerhalb von zwei Jahren nachzuholen. Diese werden dann dem abgelaufenen Zeitraum angerechnet.

‍

Erst wenn der Nachweis auch nach zwei Jahren fehlt, beantragt die KV in der Regel beim Zulassungsausschuss den Entzug deiner Zulassung. Wie du fehlende Punkte nachholst, erfährst du im Artikel Fehlende CME-Punkte: Handlungsoptionen für Ärzte.

‍

‍

‍

Wie weist du die Punkte nach?

Deine Landesärztekammer dokumentiert die Punkte elektronisch. Dafür gibst du bei dem jeweiligen Anbieter deine Daten an, damit er deine gesammelten Punkte schließlich an die Kammer melden kann.2 Bei Doctorflix reicht das einmal zu Beginn: Sobald deine EFN hinterlegt ist, werden deine CME-Punkte deutschlandweit automatisch an die Ärztekammern weitergeleitet.

‍

So kannst du vorgehen:

‍

  1. Prüfe, wann dein Fünfjahreszeitraum endet und wie viele Punkte dir fehlen.
  2. Wähle anerkannte Fortbildungen, die zu deinem Alltag passen. Online-Kurse lassen sich flexibel zwischen Patientenkontakten oder am Feierabend einplanen.
  3. Kontrolliere, ob die Punkte in deinem Fortbildungskonto bei der Kammer angekommen sind.
  4. Plane regelmäßig, statt alles kurz vor Fristende zu erledigen.

‍

‍

‍

Häufige Fragen

Wie viele CME-Punkte brauche ich pro Jahr?

Gefordert sind 250 CME-Punkte innerhalb von fünf Jahren. Das entspricht im Schnitt 50 Punkten pro Jahr.2

‍

Zählen Online-Fortbildungen für die Pflichtfortbildung?

Ja, wenn die Fortbildung von deiner Landesärztekammer anerkannt ist, zählen die Punkte für deinen Nachweis. Bei E-Learning brauchst du dafür in der Regel eine bestandene Lernerfolgskontrolle.2

‍

Gilt die Pflichtfortbildung auch für angestellte Ärzte?

Ärzte, die in Praxen oder medizinischen Versorgungszentren angestellt sind, müssen die Fortbildung ebenfalls nachweisen. Fachärzte im Krankenhaus weisen ihre 250 Punkte gegenüber der ärztlichen Leitung nach.3

‍

Zählen nachgeholte Punkte für den nächsten Zeitraum?

Nein. Punkte, die du erst nach Ablauf der Frist nachholst, erfüllen nur den abgelaufenen Zeitraum und zählen nicht für den nächsten.

‍

Verlängert sich der Fünfjahreszeitraum bei Elternzeit?

Ja. Bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit oder einer Erkrankung von mehr als drei Monaten verlängert sich der Zeitraum nach der Musterordnung entsprechend. Die Details regelt deine Kammer.2

‍

‍

‍

Fazit

Die Pflichtfortbildung ist gesetzlich geregelt, aber gut machbar: 250 Punkte in fünf Jahren sind im Schnitt 50 Punkte pro Jahr, und mit anerkannten Online-Fortbildungen lassen sie sich flexibel neben dem Praxisalltag sammeln. Prüfe deinen Punktestand deshalb frühzeitig und plane deine Fortbildungen, damit du nicht kurz vor Fristende unter Druck gerätst.

‍

Bei Doctorflix kannst du dich flexibel fortbilden und findest über 350 zertifizierte CME-Fortbildungen in verschiedenen Lernformaten: kostenfrei und on demand.

‍

‍

‍

‍

‍

‍

Literaturnachweise

1 Bundesärztekammer. (o.D). Gesetzliche und berufsrechtliche Regelungen der ärztlichen Fortbildung. Zuletzt abgerufen am 16.10.26 von https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-fortbildung/gesetzliche-und-berufsrechtliche-regelungen

‍

2 Bundesärztekammer. (2024). (Muster-)Fortbildungsordnung 2024. Zuletzt abgerufen am 16.10.26 von https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Aus-Fort-Weiterbildung/Fortbildung/_Muster-_Fortbildungsordnung_09.05.2024.pdf

‍

3 Gemeinsamer Bundesausschuss. (2012; zuletzt geändert 2020). Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus (FKH-R). Zuletzt abgerufen am 16.10.26 von https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2374/FKH-R_2020-12-03_iK-2020-12-01.pdf

‍